Gesetze zitieren – kurze Anleitung

INHALTSVERZEICHNIS

Wenn Sie eine juristische Arbeit verfassen, werden Sie Gesetzestexte zitieren müssen. Aber auch in anderen Studiengängen ist dies bisweilen notwendig. Generell erfolgt das Zitieren von Gesetzestexten im selben Stil aller anderen Quellenverweise – also gemäß APA oder gemäß der deutschen Zitierweise in einer Fußnote. Doch es gibt bestimmte Besonderheiten beim Zitieren von Gesetzen.

Zusammengefasst:

  • Gesetze zu zitieren kann in verschiedenen Studiengängen Teil der Arbeit sein.
  • Zitiert wird nach APA oder in einer Fußnote.
  • Für das Zitieren von Gesetzestexten gibt es weitere Vorgaben.
  • Gesetzestexte werden nicht in die Literaturliste aufgenommen.

So zitieren Sie die Gesetze richtig

Um einen Gesetzestext zu zitieren, berufen Sie sich – von Ausnahmen abgesehen – auf die gültige Version und den originalen Wortlaut. Sämtliche deutschen Gesetze sind im Bundesgesetzblatt online zugänglich und alternativ auf der Website des Bundesjustizministeriums. Zu einem korrekten Zitat gehören folgende Bestandteile in logischer Ordnung:

  • Paragraph
  • Absatz
  • Satz
  • Buchstaben
  • Kurztitel

Diese Bestandteile können ausgeschrieben, abgekürzt oder sogar weggelassen werden. Wichtig ist jedoch ein konsistenter Zitierstil, der sich durch den gesamten Text zieht.

Die Langversion eines Zitats kann § 75 Absatz 1 Satz 2 BGB lauten. Mit Abkürzungen sieht das Zitat folgendermaßen aus: § 75 Abs. 1 S. 2 BGB. Doch auch die Kurzfassung § 75 I 2 BGB ist korrekt.

Ob Sie in Ihrem Zitat nur den Paragraphen oder auch Absatz, Satz und möglicherweise Buchstaben angeben, hängt davon ab, wie umfangreich Ihr Zitat ausfällt.

Zitieren von Gesetzen nach APA oder mit Fußnoten

Sie können zum Zitieren von Gesetzen Fußnoten oder die APA-Zitation wählen. Wenn Sie Gesetze nach APA zitieren, achten Sie auf diese Besonderheit: Hier wird der Kurztitel des Gesetzes vorangestellt:

„wie das Bürgerliche Gesetzbuch hinsichtlich der Bestellung vorläufiger Insolvenzverwalter vorsieht (BGB, 2009, § 75, Abs. 1, S. 2)…“

In einer Fußnote hingegen können Sie nach der deutschen Zitierweise auch §75, Abs. 1, S. 2 BGB eingeben. In allen Fällen sollten Sie den vollen Titel bei der ersten Nennung ausschreiben, also „Bürgerliches Gesetzbuch“, und danach abkürzen.

Ältere Fassungen des Gesetzes zitieren

Bisweilen geht es nicht nur um den Text des Gesetzes oder um einen bestimmten Artikel, sondern um dessen historische Entwicklung. In diesem Fall benötigen Sie auch ältere Fassungen, um diese zu zitieren.

Das ist recht unkompliziert, da zu jedem Paragraphen des BGB das Datum versehen ist, ab dem der Gesetzestext Gültigkeit hat; darunter gibt es in der Regel zudem einen Link zu älteren Versionen. Oft ist sogar das Nachschlagen einer Gesetzesbegründung möglich.

    Holen Sie sich Ihr unverbindliches Angebot zum Erfolg
    Zitierweise
    Qualitätslevel
    Anrede
    Sprache
    Laden Sie hier Ihre Dateien hoch

    Drag & Drop
    oder Dateien auswählen

    Ihre unverbindliche Anfrage wird innerhalb von 12 Stunden bearbeitet.

    Mit der Absendung der Anfrage werden Ihre Daten an Knowlance AG, Schweiz, übermittelt und zur Erstellung eines unverbindlichen Angebots erhoben. Detaillierte Angaben zur Datenverarbeitung in Erfüllung der Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO erhalten Sie im Anschluss Ihrer Anfrage.

    Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben

    Die Hinweise aus der Datenschutzerklärung und den AGB habe ich gelesen und akzeptiere diese
    Bitte alle Felder ausfüllen, vorher kann kein Preis berechnet werden.18.19inkl. MwSt.